Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht

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Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht

1. In drei Schritten die Steuererklärung ausfüllen: Ein simpler How-To Guide

Trotz ihres jährlich wiederkehrenden Charakters ist die Steuererklärung oftmals eine lästige Angelegenheit mit einem nicht zufriedenstellenden Endresultat. Habe ich die Steuererklärung wirklich korrekt ausgefüllt? Stimmen meine eingereichten Dokumente? Wären mehr Abzüge möglich gewesen?

Das Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen einen Gesamtüberblick der Thematik Steuererklärung zu geben. In diesem Rahmen werden wir Ihnen grundlegende Informationen zu verschiedenen Sub-Themen vermitteln.

Beginnend bieten wir Ihnen durch einen 3-Schritt How To Guide einen Überblick zum gesamten Prozess, bevor wir auf mögliche Abzüge eingehen. Als nächstes erklären wir die Thematik der Fristverlängerung, gefolgt von wichtigen kantonalen Unterschieden. Zuletzt gehen wir auf relevante Spezifika in Steuererklärungen von Privatpersonen und Unternehmen ein.

Eine gute Planung spart viel Zeit

In der Schweiz muss jährlich jede steuerpflichtige Person eine Steuererklärung einreichen. Dank der Digitalisierung gibt es mittlerweile neben der handschriftlichen Einreichung auch die Möglichkeit die Steuererklärung digital auszufüllen, oder von verschiedenen spezialisierten Softwares Gebrauch zu machen.

Um den gesamten Prozess so angenehm wie möglich zu gestalten ist es ratsam sich vorab Gedanken zu machen, welche Dokumente gebraucht werden könnten. Um Ihnen dies zu erleichtern finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht: Steuererklärung Beilagen

Selbstverständlich ist es von Ihrer persönlichen Situation abhängig, welche Dokumente für die Steuererklärung benötigt werden. Insofern sie keine steuerlich relevanten Veränderungen im vergangenen Jahr hatten ist der einfachste Weg um abzuklären ob alle Dokumente beisammen sind oftmals der Blick in die Steuererklärung des Jahres zuvor.

Folgen Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung der beigelegten Wegleitung

Grundsätzlich ist der Ausfüllprozess der Steuererklärung simpel. Sie erhalten per Post sämtliche Dokumente, füllen diese aus und retournieren sie zum zuständigen kantonalen Steueramt. Zusammen mit Ihrer Steuererklärung erhalten Sie jeweils eine Wegleitung, welche als Begleitung für den Prozess des Ausfüllens dient. Es ist ratsam diese jeweils vor Beginn durchzulesen, damit Sie sich allfälliger Änderungen zum Vorjahr bewusst sind.

Die bereits angesprochenen Möglichkeiten die Steuererklärung digital auszufüllen finden nun Anwendung. Es ist dabei zu beachten, dass der Grad zu welchem Sie Ihre Steuererklärung digital ausfüllen können massgeblich von zwei Faktoren abhängt.

Dies ist zum einen Ihre persönliche Situation, da es zum Beispiel je nach Kanton nicht möglich ist für Leute welche im Besitz von Wertpapieren oder Liegenschaften sind, die Steuererklärung online auszufüllen.

Der zweite Faktor ist die kantonale Situation, da die Digitalisierung der Steuererklärung nicht in allen Kantonen gleich weit fortgeschritten ist.

Im Folgenden eine Übersicht aller möglicher Dokumente innerhalb der Steuererklärung:

Wegleitung zur Steuererklärung

In jeder Steuererklärung beigelegt, begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess des Steuern ausfüllen.

Steuererklärung

Die Steuererklärung ist das Hauptdokument, in welchem am Schluss sämtliche relevanten Endwerte der anderen Dokumente eingetragen werden.

Wertschriftenverzeichnis

Im Wertschriftenverzeichnis sind alle Vermögenswerte (Konten, Aktien, Obligationen, etc.) zu erfassen.

Qualifizierte Beteiligung im Privatvermögen

Führt Beteiligungen, welche angehörig zum Privatvermögen sind auf.

Qualifizierte Beteiligung im Geschäftsvermögen

Führt Beteiligungen, welche angehörig zum Geschäftsvermögen sind auf.

Liegenschaftsverzeichnis

Das Liegenschaftsverzeichnis ist für die Aufstellung aller Liegenschaften.

Schuldenverzeichnis

Führt alle Schulden und die dazugehörigen Zinssätze auf.

Berufsauslagen

Im Dokument Berufsauslagen werden sämtliche von den Steuern abziehbaren Kosten aufgeführt.

Versicherungsprämien

Ihre bezahlten Versicherungsprämien können Sie im Dokument Versicherungsprämien eintragen und den daraus resultierenden Abzug in die Steuererklärung übertragen.

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten

Sollten Sie sich in der vergangenen Steuerperiode weitergebildet haben, so sind daraus resultierende Kosten von den Steuern abziehbar.

Aufstellung Krankheits-/Unfallkosten und behinderungsbedingter Kosten

Kosten anfallend aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung können hier aufsummiert und anschliessend in die Steuererklärung übertragen werden. Ausgehend von ihrer kantonalen und persönlichen Situation können Sie nun die relevanten Dokumente ausfüllen.

Wir empfehlen dabei zuerst alle sekundären Formulare auszufüllen und erst am Schluss alles in das Hauptdokument der Steuererklärung zu überführen. Mit sekundären Formularen sind hierbei alle Dokumente ausser dem Hauptdokument Steuererklärung gemeint.

Kontrollieren sie abschliessend alle Ihre Angaben

Es ist empfehlenswert sich nach erfolgreichem Ausfüllen der Steuererklärung die Zeit zu nehmen um alle gemachten Angaben zu kontrollieren. Es spielt dabei keine Rolle ob Sie die Steuererklärung komplett digital, handschriftlich oder in einer hybriden Art und Weise ausgefüllt haben.

Durch eine abschliessende Kontrolle sparen Sie sich langwierige Diskussionen mit dem Steueramt, da diese verpflichtet ist auch bei offensichtlichen Fehlern wie ein Verrutschen in der Zeile dies mit Ihnen abzuklären.

Wir empfehlen deshalb, dass Sie zum einen die Positionen der gemachten Angaben in der Steuererklärung kontrollieren und zum anderen die Angaben selber erneut mit Ihren Dokumenten abgleichen. Vergessen Sie zudem auf keinen Fall alle notwendigen Unterschriften zu tätigen.

2. Optimierung Ihrer Steuerzahlung dank idealen Abzügen

Es gibt im Schweizer Steuersystem die Möglichkeit diverse Abzüge zu machen. Diese reduzieren das steuerbare Einkommen und somit auch die anfallende Steuerzahlung. Es ist zu beachten, dass in gewissen Fällen sowohl Unter- als auch Obergrenzen der abziehbaren Beträge definiert sind.

Eine spezielle Achtsamkeit zu Abzügen empfiehlt sich grundsätzlich immer, jedoch sollte man insbesondere auf optimale Abzüge achten befindet man sich nahe an der Grenze zu einem höheren oder tieferen Steuersatz. Wir haben Ihnen eine Übersicht der wichtigsten 10 Abzugskategorien zusammengefasst.

Sollten Sie nun realisieren, dass Sie weitere Abzüge tätigen wollen und es zeitlich eng werden könnte mit der Frist zur Einreichung, machen Sie sich keine Sorgen. Es ist möglich die Frist zu verlängern. Im folgenden Kapitel gehen wir genauer darauf ein.

3. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung kann problemlos verlängert werden

Es besteht die Möglichkeit eine sogenannte Fristverlängerung einzureichen. Sinn und Zweck dieser Fristverlängerung ist es, dass alle steuerpflichtigen Personen genügend Zeit haben um die Steuererklärung einzureichen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht mit Kosten verbunden, stellen Sie somit sicher, dass Sie genug Zeit haben für das Steuererklärung ausfüllen.

Um eine Fristverlängerung zu beantragen müssen Sie sich an die zuständige Steuerbehörde wenden. Je nach Kanton ist es dabei unterschiedlich, ob es zentralisiert gehandhabt wird oder jede einzelne Gemeinde Fristverlängerungen behandelt.

Weitere Informationen dazu finden Sie online auf der Website Ihres Kantons. Bitte beachten Sie ebenfalls die anwendbaren Fristen bezüglich Einreichung der Fristverlängerung. Es ist empfehlenswert frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen, auch wenn Sie diese im Endeffekt dann nicht benötigen. Damit vermeiden Sie unnötigen Stress und haben mehr Flexibilität beim Ausfüllen.

Bis wann die Frist verlängert werden kann hängt von Ihrem Wohnsitz ab, da es kantonal geregelt ist. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Steuerbehörde.

4. Unterschiede zwischen Kantonen

Die föderalistische Struktur der Schweiz wiederspiegelt sich auch im Steuersystem. Neben den Steuern welche vom Bund erhoben werden gibt es ebenfalls Steuern auf Kantons- und Gemeinde-Ebene.

Die Zuständigkeit ist dabei wie folgt geregelt; die Kantone haben grundsätzlich das Recht auf alles Steuern zu erheben auf das sich der Bund nicht das Exklusivrecht nimmt, während die Gemeinden alle Steuererhebungsrechte vom Kanton zugesprochen bekommen.

Dieses System führt dazu, dass je nach Kanton unterschiedliche Steuerfüsse angewendet werden und es sogar innerhalb von Kanton je nach Gemeinde substantielle Unterschiede gibt. Für den Kanton Zürich haben wir für Sie ein Fact-Sheet zusammengestellt.

5. Unterschiede beim Steuern ausfüllen für Privatpersonen und Unternehmen

Wichtig für Unternehmen

Die Schweiz ist als steuergünstiges Land für Unternehmen bekannt. Im Jahr 2018 betrug der landesweite Schnitt 17.4%, jedoch mit starken kantonalen Unterschieden. Der Steuerfuss auf Bundesebene ist aktuell bei 8.5%, da dieser jedoch auf Gewinn nach Steuern berechnet wird beträgt der effektive Steuerfuss 7.83%.

Zusätzlich fallen Steuern auf Kantons- und Gemeindeebene an. Gewinnsteuern auf kantonaler Ebene belaufen sich auf 4.4%-19%, auf Gemeindeebene 4-16%. Die Kapitalsteuer auf kantonaler Ebene beträgt zwischen 0.03%-0.3% und auf Gemeindeebene 0.04%-0.25%.

Es macht also einen substantiellen Unterschied wo genau sich der Unternehmenssitz befindet und steuerpflichtig ist.

Wichtig für Studenten

Studenten müssen auf jeden Fall auch eine Steuererklärung einreichen. Dies gilt auch für Studenten, die keinerlei Einkommen oder Vermögen haben. In vielen Kantonen kann man die Steuererklärung einfach mit dem Vermerk: Student – kein Einkommen, kein Vermögen zurücksenden und das wird so akzeptiert.

Es empfiehlt sich noch als Beweis eine Kopie der Legi beizulegen damit die Steuerbeamten dies gleich kontrollieren können und es keine Nachfragen gibt. Sind Sie selber Student und haben noch weitere offene Fragen? Wir behandeln das Thema Steuern ausfüllen für Studenten genauer.

Wichtig für Selbstständige

Grundsätzlich ist der grösste Unterschied für Selbstständige, dass man nicht über ein regelmässiges Einkommen durch einen Lohnausweis verfügt. Da dieser sonst bei Privatpersonen die Grundlage für die Berechnung der Steuern dient, wird er wie folgt ersetzt.

Anstelle des Lohnausweises verwendet man die Geschäftsbücher und das Privatvermögen als Basis um die Steuern auszufüllen. Sollten Sie eine Einzelfirma oder eine Personengesellschaft besitzen, so werden die Gewinne als Einkommen behandelt.

Im Falle, dass Sie Eigentümer einer Aktiengesellschaft sind gelten Sie steuerlich weiterhin als Angestellter, da eine Aktiengesellschaft (sowohl AG, als auch GmbH) als eigenständige juristische Person gilt und getrennt besteuert wird.

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