1. Lohnausweis
Ihren Lohnausweis erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Dieser fasst zusammen, was Sie in der Steuerperiode verdient haben. Bitte achten sie darauf, dass Sie im Falle von mehreren Beschäftigungen für alle einen separaten Lohnausweis benötigen.
2. Bescheinigung Zinsgutschriften
Ende des Jahres erhalten Sie, je nach Situation mit Ihrer Bank digital oder per Post, die Bescheinigungen der Zinsgutschriften von Bank, Post- und anderen Guthaben.
Diese bilden die Basis für die Berechnung Ihres Vermögens und sind deshalb unbedingt aufzubewahren, bis zum Zeitpunkt an dem Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.
3. Wertschriftenverzeichnis
Im Wertschriftenverzeichnis werden sämtliche Vermögenswerte dokumentiert. Dazu zählen neben Konten auch Aktien oder Obligationen.
4. Schuldenverzeichnis
Sollten Sie Schulden besitzen, so müssen Sie diese im Schuldenverzeichnis aufführen, zusammen mit dem geltenden Schuldzins.
5. Liegenschaftsverzeichnis
Im Falle des Besitzes von Liegenschaften, sind diese im Liegenschaftsverzeichnis zu erfassen.
Tipp: Sammeln Sie Belege für Liegenschaftsaufwendungen das ganze Jahr hindurch, damit Sie diese vollumfänglich geltend machen können.