Reingewinn, Gewinnverwendung und Eigenkapital
Als Teil der Steuererklärung müssen juristische Personen offenlegen, welchen Reingewinn sie im besteuerten Geschäftsjahr erzielt haben. Ausgehend vom Saldo der Erfolgsrechnung wird der steuerbare Reingewinn berechnet. Dazu müssen der Erfolgsrechnung belastete Aufwendungen, die steuerlich nicht abzugsfähig sind (z.B. Einlagen in die Reserven) zum Saldo hinzugerechnet werden. Im Gegenzug können der Erfolgsrechnung nicht belastete, steuerlich abzugsfähige Aufwendungen abgezogen (z.B. Pensionszahlungen) werden.
Ausserdem muss ein steuerpflichtiges Unternehmen deklarieren, wie der erzielte Jahresgewinn verwendet wurde. Es ist der Anteil an Dividenden, Tantiemen, Zuwendungen an die Gewinnreserve etc. offenzulegen.
Nicht zuletzt muss die Höhe des Eigenkapitals der Unternehmung, bestehend aus dem Gesellschaftskapital, den Reserven sowie dem Gewinnvortrag, in der Steuererklärung angegeben werden.
Wie sieht eine Steuererklärung für juristische Personen aus? Hier finden Sie ein Beispiel aus dem Kanton Zürich.