Wohnsitz
Alle steuerpflichtigen Personen in der Schweiz müssen Steuern in dem Kanton zahlen, in welchem der Lebensmittelpunkt ist. Diese Regel findet ebenfalls bei Studenten Anwendung. Massgebend ist hierbei, ob man als Wochenaufenthalter jedes Wochenende zu Familie und Freunden zurückfährt, oder ob man die Familie lediglich einige wenige Male pro Jahr sieht.
Ein erklärendes Beispiel:
Tim, Manuel und Martina haben zusammen das Gymnasium in Zürich besucht. Für ihr Studium entscheiden sich Tim und Manuel an die Universität Bern zu gehen, während Martina die Universität Zürich besucht. Martina ist somit auf jeden Fall in Zürich steuerpflichtig, während es bei Tim und Manuel vom Lebensmittelpunkt abhängt.
Gehen wir davon aus, dass Tim sich einen neuen Freundeskreis in Bern aufbaut und nur noch sehr selten zurück nach Zürich zu seinen Eltern fährt, während Manuel jedes Wochenende in Zürich ist. Dies führt dazu, dass Manuel weiterhin in Zürich steuerpflichtig ist, während Tim neu Steuern im Kanton Bern zahlt.