Was sonst noch?
• Verkehrssteuern: Nicht der Stau auf den Autobahnen, sondern der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird mit Verkehrssteuern belastet. Auf dem Wirtschaftsverkehr fallen als Steuern in der Schweiz etwa Mehrwertsteuern, Zölle oder Tabak- und Alkoholabgaben an. Der Rechtsverkehr wird mit Stempelabgaben, Erbschafts- und Schenkungssteuern oder Handänderungssteuern belastet.
• Besitzsteuern: Der Besitz von bestimmten Dingen wird gesondert besteuert. Wer etwa ein Fahrzeug, wie ein Auto oder Motorrad besitzt, muss die Motorfahrzeugsteuer entrichten. Hundebesitzer müssen für ihre tierischen Begleiter eine Hundesteuer bezahlen. Derartige Steuern werden als Besitzsteuern bezeichnet.
• Aufwandsteuern: Mit den Aufwandsteuern finanziert der Bund seine Ausgaben und belastet schädliche Handlungen. Der Schweizer Staat erhebt etwa die Nationalstrassenabgabe in Form der Autobahnvignette ebenso wie die leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe.