Unternehmen betreiben
Mehrwertsteuerpflichtig ist also jeder, der ein Geschäft betreibt, das durch die Erbringung einer Leistung Einnahmen erzielen soll. Ein Geschäft das Lebensmittel verkauft ist etwa mehrwertsteuerpflichtig, weil es für die Lebensmittel ein Entgelt verlangt.
Damit die Mehrwertsteuerpflicht vorliegt, reicht die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit auf Einnahmen aus. Nicht erforderlich ist hingegen, dass auch tatsächlich Einnahmen erzielt werden. Auch ein Unternehmen, dass sich noch in der Gründungsphase befindet und keine Einnahmen generiert, wie etwa ein Startup, kann also unter Umständen mehrwertsteuerpflichtig sein.
Auch das Halten, Verwalten und Veräussern von Beteiligungspapieren, zum Beispiel der Aktienhandel, ist eine unternehmerische Tätigkeit.